Diese Zusatzqualifikation ist ein Modul der Praxisanleiter.innen-Weiterbildung. Sie ist für all...
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Weiterbildungen setzen sich aus einzelnen Powerkursen zusammen und vermitteln Ihnen abschlussorientiert das vielseitige Wissen zu einem Thema.
Zusatzqualifikationen setzen sich ebenso aus einzelnen Powerkursen zusammen, können darüber hinaus aber auf bestimmte Weiterbildungen in unserem Bildungssystem angerechnet werden.
Alle Kurse können bei der „Freiwilligen Registrierung beruflich Pflegender“ angerechnet werden.
Beginn und Ende Ihrer Fort- und Weiterbildung legen Sie individuell fest. Zusätzlich erhalten Sie als Teilnehmer.inner automatisch und kostenlos einen Zugang zu PEWES unserer Personal- und Weiterbildungssoftware. Ganz simpel. Ganz flexibel. So funktioniert das bei uns!
Zusatzqualifikationen Diese Zusatzqualifikation umfasst das grundlegende Wissen zu Palliativ Care. Wir beschäftigen uns mit den pflegerischen und persönlichen Besonderheiten in der Begleitung sterbender Menschen und machen Sie mit Ihren pflegerischen Möglichkeiten vertraut. Diese Zusatzqualifikation eignet sich als Einstiegsmodul in die Fachweiterbildung Palliativ Care.
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Weiterbildungen Diese Weiterbildung für exam. Pflegekräfte beschäftigt sich mit dem ganzheitlichen Betreuungskonzept „Palliative-Care“ und vermittelt Ihnen die Kenntnisse zum kompetenten Umgang und zur professionellen Pflege von sterbenden Menschen und Menschen mit einer unheilbaren Krankheit. Diese Weiterbildung ist nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V zur stationären Hospizversorgung, nach § 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V für die ambulante Hospizversorgung und § 132d Abs. 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung konzipiert. Wir arbeiten nach den Empfehlungen des Curriculum "Kern, Müller, Aurnhammer" der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). In Verbindung mit einer Qualifikation "Koordination" (40 Std.) und einer Qualifikation "Führungskompetenz" (80 Std.) erfüllt diese Qualifikation die Weiterbildungs-voraussetzungen zur Übernahme der fachlichen Verantwortung nach § 39a Abs. 1 SGB V und § 39a Abs. 2 SGB V der Rahmenvereinbarung für die stationäre Hospizversorgung und die ambulante Hospizarbeit.
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Weiterbildungen Schmerz ist das, was der Patient sagt, wann immer er es sagt. Mit diesem Leitsatz bilden Sie sich in der Weiterbildung Schmerzmanagement weiter um Patienten.innen und Klienten.innen bei der Verarbeitung und maximalen Verhinderung von Schmerzen zu unterstützen. Die Weiterbildung ist an der Richtlinien der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes orientiert (DGSS).
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Weiterbildungen Mit dieser Weiterbildung sind Sie in der Lage, durch konkretes Fallmanagement eine.n Patienten.in während der gesamten Behandlung, bzw. Betreuung zu begleiten, einzelne Fälle zu steuern und zu koordinieren. Die Weiterbildung setzt sich nach den Richtlinien der DGCC aus einem Basis- und Aufbaumodul zusammen. Laut Richtlinien der Gesellschaft für Case- und Caremanagement gibt es umfangreiche Zugangsvoraussetzungen. Sollten Ihnen diese fehlen, können Sie bei uns das Einstiegsmodul besuchen.
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Zusatzqualifikationen Diese Zusatzqualifikation ist ein Modul der Praxisanleiter.innen-Weiterbildung. Sie ist für all diejenigen geeignet, die in ihrer Arbeit Pflegeschüler.innen anleiten und damit die Praxisanleitung zeitweise stellvertretend übernehmen.Volle Anrechnung auf die Praxisanleiter-Weiterbildung.
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Zusatzqualifikationen Das EU-Trainingsprogramm "Breaking the Taboo 2 - Gewalt gegen ältere Frauen in Familien: Erkennen und Handeln", wurde in einem EU-Projekt innerhalb Deutschlands von die Wissenschaftlerinnen des Universitätsklinikum Eppendorf: Dr. Hanneli Döhner, Felicitas Wischer und Susanne Kohler entwickelt. Dieses Trainingsprogramm in 4 Powerkursen ermöglicht es Mitarbeiter.innen aus ambulanten Diensten Gewalt gegen ältere Menschen zu erkennen und vor allem: damit angemessen umzugehen.
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